Impressum: für wen es Pflicht ist (§ 5 DDG, früher TMG)
Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum mit Anbieterkennzeichnung. Die genaue Pflichtangabe steht seit dem 14.05.2024 in § 5 DDG, nicht mehr im TMG.
Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner: Was Ihre Website braucht. Rechtstexte über eRecht24, Einbau durch uns. Wir sind keine Anwälte und erbringen keine Rechtsberatung.

Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum mit Anbieterkennzeichnung. Die genaue Pflichtangabe steht seit dem 14.05.2024 in § 5 DDG, nicht mehr im TMG.
Sie muss erklären, welche Daten auf Ihrer Website erhoben werden und wozu — vom Kontaktformular bis zu eingebundenen Diensten wie Google Fonts oder Karten.
Nicht jede Website braucht ein Banner. Wenn doch, muss „Ablehnen“ genauso leicht erreichbar sein wie „Akzeptieren“.
Nutzen Sie nur Bilder und Texte, an denen Sie die Rechte haben. Ein bekannter Auslöser für Abmahnungen sind extern eingebundene Google Fonts, die die Nutzer-IP an Google übertragen.
Prüfen Sie vor der Registrierung, ob Domain oder Firmenname bestehende Marken- oder Namensrechte verletzen.
Je nach Berufsgruppe gehören zusätzliche Angaben ins Impressum, etwa zur zuständigen Kammer. Der eRecht24-Generator fragt das ab; im Zweifel klärt das ein Anwalt.
Cookies, ohne die die Website nicht funktioniert (z. B. ein Warenkorb), brauchen keine Einwilligung.
Sobald Statistik-Tools, Marketing-Pixel oder eingebettete Karten und Videos Daten verarbeiten, ist eine Einwilligung vorher nötig.
„Ablehnen“ muss genauso leicht erreichbar sein wie „Akzeptieren“. Ohne Einwilligung dürfen die betroffenen Dienste nicht laden.
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum, ein Cookie-Banner, das fehlt oder nicht ordentlich gestaltet ist, und ungeklärte Bild- oder Schriftrechte (etwa extern eingebundene Google Fonts) gehören zu den häufigsten Auslösern.
Abmahnschutz über eRecht24, zu deren Bedingungen, gibt es bei uns ab der Begleitung (49 € im Monat) und der Website-Betreuung (49 € im Monat) — jeweils mit Ihrer schriftlichen Zustimmung und aktiviertem Projekt. Bei Recht & Sicherheit (19,99 € im Monat) gibt es keinen Abmahnschutz. Der Schutz gilt nur, solange die Rechtstexte unverändert eingesetzt und Updates unverzüglich eingepflegt werden — bei einer Abmahnung deshalb nicht selbst reagieren, sondern sofort uns melden.
Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Text kommen über den Generator von eRecht24.
Sie müssen die Texte nicht selbst einpflegen. Den Cookie-Banner richten wir mit Cookiebot ein.
Sollten Ihre Texte aktualisiert werden müssen, sagen wir Bescheid. Bei der Website-Betreuung bauen wir das Update auch gleich ein. Kein Versprechen „immer aktuell“ — es ist ein Benachrichtigungsservice.
In Recht & Sicherheit steckt unser Plugin mit Grundfunktionen für Barrierefreiheit — es ersetzt aber keine vollständige Prüfung.
Rechtstexte-Abos kosten am Markt oft schon ca. 6 bis 15 € im Monat, allerdings ohne Einbau. Bei uns sind Prüfung nach unserer Erfahrung und Einbau für 19,99 € im Monat dabei.
Wir sind keine Anwälte und erbringen keine Rechtsberatung. Ob Ihre Website rechtssicher ist, kann nur ein Anwalt beurteilen. Wir prüfen die Rechtstexte nach unserer Erfahrung und bauen sie ein.
Für Fragen, die speziell Ihren Betrieb betreffen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder Ihre Kammer.
Recht & Sicherheit passt zu jeder Website, die Sie selbst gebaut haben: mit Claude, oder schon früher mit Lovable oder einem anderen KI-Werkzeug. Impressum und Datenschutzerklärung schreibt dabei nicht Claude, sie kommen aus dem Generator von eRecht24. Claude fügt sie ein und verlinkt sie auf jeder Seite, der Go-Live-Check von netstein Sites prüft, ob Impressum und Datenschutz da und erreichbar sind. Ein eigenes Werkzeug für Rechtstexte hat netstein Sites bewusst nicht. Wir sind keine Anwälte und erbringen keine Rechtsberatung.
Im Ablauf des Nachmittags (999 € einmalig) erstellen Sie Impressum und Datenschutzerklärung mit dem Generator von eRecht24, Claude fügt sie ein, und falls nötig kommt der Cookie-Banner dazu. Die Seite geht mit netstein Sites live, der Go-Live-Check prüft vorher, ob die Rechtstexte da sind.
Zum Nachmittag →Der Kurs ist gratis mit netstein Sites, Coming soon. Im Kurs erstellen Sie Impressum und Datenschutzerklärung mit dem Generator von eRecht24, Claude fügt sie ein, der Go-Live-Check prüft, ob sie da sind. Den Cookie-Banner richten Sie mit Cookiebot selbst ein, wenn Ihre Seite einen braucht. Der Kurs ist mit einem netstein Sites-Konto gratis dabei, schon in der kostenlosen Bauphase.
49 € im Monat: Ihre Fragen per WhatsApp, Recht & Sicherheit ist inklusive.
Barrierefreiheit: Die Basis ist dabei.
In „Recht & Sicherheit“ steckt unser Plugin mit Grundfunktionen für Barrierefreiheit. Es erleichtert vielen Besuchern die Nutzung Ihrer Seite, ersetzt aber keine vollständige Prüfung Ihrer Website.
Bald: Die umfassende Barrierefreiheitsprüfung bieten wir gemeinsam mit spezialisierten Anbietern und KI-gestützten Prüfwerkzeugen an. Coming soon.
Betrifft Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Seit Ende Juni 2025 müssen bestimmte digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei sein. Gemeint sind vor allem Online-Shops und Online-Buchungen, über die ein Vertrag geschlossen wird. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Eine reine Informationsseite mit Kontaktformular fällt in der Regel nicht darunter. Viele kleine Betriebe sind also nicht betroffen.
Nur wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website genauer prüfen lassen. Im Zweifel fragen Sie einen Anwalt oder Ihre Kammer.
Das Plugin bringt Grundfunktionen für Barrierefreiheit mit, ohne Funktionsliste im Detail versprochen zu bekommen. Es ist keine vollständige Prüfung und keine Zusage „barrierefrei“.
Gemeinsam mit spezialisierten Anbietern und KI-gestützten Prüfwerkzeugen. Noch nicht buchbar.
Verbindlich beurteilen kann das nur ein Anwalt. Wir prüfen die Rechtstexte nach unserer Erfahrung und bauen sie ein, das ist aber keine Rechtsberatung.
Ein Impressum nach § 5 DDG nennt Anbieter, Kontaktmöglichkeiten und je nach Rechtsform weitere Pflichtangaben. Über eRecht24 erstellt und von uns eingebaut — die konkrete Prüfung Ihres Einzelfalls bleibt Anwaltssache.
Ein bloßer Hinweis reicht nicht, sobald nicht technisch notwendige Cookies zum Einsatz kommen. Dann ist eine aktive Einwilligung per Banner nötig.
Sobald Cookies eingesetzt werden, die keine technische Notwendigkeit haben, muss transparent darüber informiert und eine Einwilligung eingeholt werden.
Wir setzen Cookiebot ein: „Ablehnen“ ist genauso leicht erreichbar wie „Akzeptieren“, und Dienste laden erst nach Einwilligung.
Ein Generator liefert die Texte, den Einbau und die laufende Prüfung müssen Sie selbst übernehmen. Bei uns ist beides für 19,99 € im Monat dabei.
Kann sinnvoll sein, ist aber an Bedingungen geknüpft: unveränderte Texte, schriftliche Zustimmung, aktiviertes Projekt. Bei uns gibt es ihn über eRecht24 ab der Begleitung (49 € im Monat).
Wir bauen Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner für Sie ein. 30 Minuten Erstgespräch sind kostenlos.